Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 4 B 7/07 U

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 25.07.2007 wird zurückgewiesen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.