Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 27/08 AS

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 22.01.2008 geändert. Dem Kläger wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin I Prozesskostenhilfe ab dem 07.01.2008 bewilligt.


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