Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 65/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 24.10.2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.


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