Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 329/07 AS ER

Tenor

Der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 29.11.2007 wird geändert. Es wird festgestellt, dass die am 01.10.2007 erhobene Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der Antragsgegnerin vom 21.04.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.08.2007 aufschiebende Wirkung hat. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für beide Rechtszüge.


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