Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 R 84/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.11.2006 abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit das Sozialgericht die Beklagte zur Zahlung von Zinsen verurteilt hat. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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