Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 B 6/08 R

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 04.03.2008 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Beschwerdeverfahren.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.