Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 157/05 U

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20.07.2005 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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