Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 106/08 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 28.03.2008 geändert. Der Klägerin wird für die Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhilfe ab dem 07.12.2007 bewilligt und Rechtsanwalt E, J, beigeordnet.


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