Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 152/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.07.2006 wird mit der Maßgabe, dass 4 % Zinsen aus 8.512,04 Euro seit dem 01.04.2008 zu zahlen sind, zurückgewiesen. Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu einem Anteil von 2/3, der Kläger zu einem Anteil von 1/3. Der Streitwert im Berufungsverfahren wird auf 12.122,35 Euro festgesetzt.


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