Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 17/08 AS

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers (Bf.) wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 06. Mai 2008 geändert: Dem Bf. wird für das einstweilige Rechtschutzverfahren ab dem 25. April 2008 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt N aus E beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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