Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 50/08 SO ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.04.2008 hinsichtlich der Entscheidung über Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragsteller auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren (L 20 B 50/08 SO ER) wird abgelehnt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.