Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 21/07 SB NZB

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 10.09.2007 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten für das Beschwerdeverfahren.


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