Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 154/08 AS ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 24.07.2008 wird zurückgewiesen. Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.


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