Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 40/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19.06.2007 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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