Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 44/07

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.08.2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass für die Zeit vom 01.08.2006 bis 31.01.2007 monatliche Kosten für die Heizung in Höhe von 88,15 EUR zu bewilligen sind. Die Beklagte trägt zusätzlich die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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