Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 R 2/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 03. Dezember 2007 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Die Revision wird zugelassen.


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