Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 R 41/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11. Juni 2008 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 14.11.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.05.2007 wird aufgehoben, soweit der Klägerin darin Säumniszuschläge in Höhe von 12.259,55 EUR auferlegt werden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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