Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 46/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.08.2007 wird zurückgewiesen. Kosten der Klägerin sind auch im zweitinstanzlichen Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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