Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 102/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2008 wird zurückgewiesen. Die auf Beitragserstattung gerichtete Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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