Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 151/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 02.08.2005 wird das Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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