Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 (18) KN 63/04

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.05.2004 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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