Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 134/08 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 25.09.2008 geändert. Den Klägern zu 3 und 4 wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Detmold Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt V, I zur ihrer Vertretung beigeordnet. Die Beschwerde der Kläger zu 1 und 2 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht erstattungsfähig.


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