Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 59/08 AY

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 04.07.2008 geändert. Den Klägern wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Detmold Prozesskostenhilfe ab dem 20.02.2008 (Antragseingang) bewilligt und Rechtsanwältin P, P, zu ihrer Vertretung beigeordnet.


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