Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 20/08 P

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 14.07.2008 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren S 23 P 310/06 wird auf 14.536,05 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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