Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 218/12 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 12.03.2012 wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.749,73 Euro festgesetzt.


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