Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 93/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.02.2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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