Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 70/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.09.2008 geändert. Die Klage wird insoweit abgewiesen, als der Kläger Leistungen nach dem SGB II für die Zeit vom 27.08. bis einschließlich 29.09.2007 begehrt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Klägers zu 3/4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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