Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 (10) KA 3/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.12.2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt 4/5 und die Beklagte 1/5 der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen.


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