Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 B 31/09 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 12.03.2009 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren ab 29.10.2008 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X, Q, bewilligt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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