Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 42/08 P

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 02.05.2007 geändert. Der Streitwert wird auf 4.786,41 Euro festgesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten (§ 68 Abs 3 GKG).


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