Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 7/09 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet sofern der Kläger der Beklagten bis zum 18.05.2009 eine Sicherheit in Höhe von 126.000,00 EUR durch selbstschuldnerische Bürgschaft stellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.


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