Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 191/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 15. Oktober 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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