Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 103/08 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.02.2008 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 1,4 Millionen Euro festgesetzt.


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