Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 157/09 AS NZB

Tenor

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.02.2009 zugelassen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgen der Kostenentscheidung in der Hauptsache.


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