Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AL 6/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 14.01.2009 wird zurückgewiesen. Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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