Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 21/09 AL

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.05.2009 wird als unzulässig verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.