Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 20 AS 18/09

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 02.04.2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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