Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 63/09 U

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte unter Änderung des Urteils des Sozialgerichts Dortmund vom 22.05.2006 und unter Aufhebung des Bescheides vom 27.08.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.02.1998 sowie des Bescheides vom 14.10.2005 und unter Änderung des Bescheides vom 20.08.2009 verurteilt, über den Teilvergleich vom 02.07.2009 hinaus, bei dem Kläger infolge der Quasi-BK chronisch obstruktive Emphysembronchitis Verletztenrente nach einer MdE um 20 v.H. bereits seit dem 07.02.1992 zu gewähren. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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