Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 P 10/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgericht Duisburg vom 25.11.2008 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für jeden Rechtszug auf 1.841,09 Euro festgesetzt.


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