Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 311/09 AS ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.08.2009 geändert. Die Antragsgegnerin wird einstweilen verpflichtet, der Antragstellerin für die Abnahmestelle I-str. 00 in 00000 L ein Darlehen in Höhe von 248,00 EUR zur Tilgung der bei der Stadtwerken L GmbH bestehenden und mit Schreiben vom 10.09.2009 angemahnten Zahlungsrückstände zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für beide Rechtszüge zu 1/4.


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