Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 22/09 AS

Tenor

Die Beschwerde des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 14.7.2009 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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