Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 R 230/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.10.2007 wird zurückgewiesen und die Klage gegen den Bescheid vom 29.04.2008 abgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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