Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 5/09 KR

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 19.01.2009 geändert. Dem Kläger wird ab 01.03.2009 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S N bewilligt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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