Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 36/09 SO

Tenor

Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.07.2009 geändert.

Die der Antragstellerin zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 559,30 EUR festgesetzt.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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