Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 P 60/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 14.08.2009 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.557 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2008 zu zahlen. Dem Beklagten werden Kosten iHv 1.500 Euro auferlegt. Im Übrigen hat der Beklagte dem Kläger die in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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