Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 (20) SO 3/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 30.04.2008 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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