Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 B 134/09 AS

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.10.2009 über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.