Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 131/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 23.07.2009 geändert und unter Abänderung des Bescheides vom 19.10.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.03.2008 festgestellt, dass die Klägerin seit dem 01.12.2005 freiwilliges Mitglied der Beklagten ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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