Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 43/08

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 28.10.2008 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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