Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 189/10

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.07.2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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